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   BGH, 17.09.1982 - 5 StR 604/82   

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https://dejure.org/1982,1549
BGH, 17.09.1982 - 5 StR 604/82 (https://dejure.org/1982,1549)
BGH, Entscheidung vom 17.09.1982 - 5 StR 604/82 (https://dejure.org/1982,1549)
BGH, Entscheidung vom 17. September 1982 - 5 StR 604/82 (https://dejure.org/1982,1549)
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Vergessener Dolmetschereid

§ 189 GVG, Aufhebung des Urteils, wenn aus dem Protokoll nicht hervorgeht, daß der Dolmetscher vereidigt wurde oder sich auf einen allgemeinen Eid berufen hat;

§ 274 StPO, unwiderlegbare Vermutung bei Schweigen des Protokolls

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung des Urteils aus verfahrensrechtlichem Grund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1982, 517
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.04.1982 - 1 StR 833/81

    Entfallen der formelle Beweiskraft eines mehrdeutigen Protokollvermerks eines

    Auszug aus BGH, 17.09.1982 - 5 StR 604/82
    Da diese Niederschrift mangels jeglichen Hinweises nicht als lückenhaft gelten kann (vgl. BGH in MDR 1982, 685), verbleibt es bei der förmlichen Beweiskraft des § 274 StPO, so daß es auf die dienstlichen Äußerungen hier nicht ankommt.
  • BGH, 17.10.1979 - 3 StR 401/79

    Vorschriftsmäßige Vereidigung eines Dolmetschers hinsichtlich des Vermerks "er

    Auszug aus BGH, 17.09.1982 - 5 StR 604/82
    Dieser Mangel führt zwar nicht zum absoluten Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO; jedoch läßt sich nicht ausschließen, daß das Urteil auf diesem Mangel beruht (vgl. u.a. BGH in GA 1980, 184).
  • BSG, 16.07.1996 - 1 RK 15/95

    Anspruch auf Erstattung selbstbeschaffter Aufwendungen

    Unabhängig davon, ob in der Revisionsbegründung darüber hinaus dargelegt werden muß, welche vom Landessozialgericht (LSG) zugrunde gelegten tatsächlichen Feststellungen unrichtig sind und inwiefern die tatsächlichen Feststellungen darauf beruhen, daß der hinzugezogene Dolmetscher unrichtig übersetzt hat (vgl BSG SozR 3-1720 § 189 Nr. 1; möglicherweise anders der BGH, vgl NStZ 1982, 517; Strafverteidiger 1987, 238; NStZ 1988, 20), steht der mögliche Verfahrensfehler einer Entscheidung in der Sache nicht entgegen.
  • BGH, 11.01.2022 - 3 StR 406/21

    Ausnahmsweise kein Beruhen des Urteils auf einem Verstoß gegen die

    b) In der Regel beruht ein Urteil auch auf einem Verstoß gegen die Vereidigungsvorschriften des § 189 GVG, weil zumeist nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein nach § 189 Abs. 1 GVG vom Gericht einzelfallbezogen vereidigter oder ein nach § 189 Abs. 2 GVG allgemein beeidigter Dolmetscher, der sich zudem unmittelbar vor seinem Tätigwerden in der Hauptverhandlung auf die allgemeine Beeidigung berufen und sich damit seine Eidespflicht noch einmal vergegenwärtigt hat, sorgfältiger als ein nicht vereidigter Dolmetscher übersetzt hätte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Juni 2019 - 1 StR 190/19, BGHR GVG § 189 Abs. 2 Verteidigung 2 Rn. 4 ff.; vom 8. Oktober 2013 - 4 StR 273/13, NStZ 2014, 356 f.; vom 17. September 1982 - 5 StR 604/82, NStZ 1982, 517; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 189 GVG Rn. 3 mwN).
  • OLG Köln, 23.05.2002 - Ss 171/02
    Grundsätzlich wird angenommen, dass ein Urteil auf einer fehlenden oder fehlerhaften Dolmetschervereidigung nach § 189 GVG beruht (BGH NStZ 82, 517; StV 84, 146; OLG Hamburg StV 84, 10; Senatsentscheidungen a.a.O.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, § 189 GVG Rn 3; KK-Diemer, a.a.O.).
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